Kosten . . .
Unterstützung durch das Jugendamt
Eltern bekommen laufende Geldleistungen durch das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis (Antragstellung beim Jugendamt vorausgesetzt). Wie hoch der Eigenanteil der Eltern in Abhängigkeit von der Betreuungszeit ist, können Sie uns gerne kontaktieren. Informationen zum Antrag und zur Antragstellung (auch für auswärtige Kinder), können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder bei uns erfragen.
Unterstützung durch das Finanzamt
Wenden Sie sich auch an Ihren Berater beim Finanzamt, denn zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, jedoch maximal 4.000 €, können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. (siehe § 10 Abs. 1 Nr 5 EStG)